
STORNOBEDINGUNGEN
Allgemeine Vertragsbedingungen gemäß Art. 1341 ZGB, welche bei Beherbergungsverträgen zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen Anwendung finden.
1. Stornobedingungen gemäß Art. 1382 ZGB. Bis spätestens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr vom Gast durch einseitige schriftliche Erklärung aufgelöst werden. Bei Stornierungen seitens des Gastes im Zeitraum von 2 Monaten vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgende Stornogebühren verpflichtet:
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Stornierungen mehr als 2 Monate vor Urlaubsantritt - keine Stornokosten.
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2 Monate bis 1 Monat vor Urlaubsantritt 40 % des Buchungswertes
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1 Monat bis 1 Woche vor Urlaubsantritt 70% des Buchungswertes
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In der letzten Woche vor Urlaubsantritt oder bei vorzeitiger Abreise 90% des Buchungswertes
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Wir haften nicht für Krankheit, Unfall, Wetter und Sonstiges
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Die Stornierung muss durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen und spätestens innerhalb der obgenannten Zeiträume vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste in den Händen des Beherbergers sein.
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Bei Nichtübernahme der gebuchten Wohnung für den vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung ist der Gast zur Entrichtung von 90 % des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.
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2. Regelung im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes
Im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes/der Gäste ist dieser/sind diese zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und zur Bezahlung von 90% des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen, aber nicht in Anspruch genommenen gebuchten Tage verpflichtet.