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STORNOBEDINGUNGEN

Allgemeine Vertragsbedingungen gemäß Art. 1341 ZGB, welche bei Beherbergungsverträgen zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen Anwendung finden.


1. Stornobedingungen gemäß Art. 1382 ZGB. Bis spätestens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr vom Gast durch einseitige schriftliche Erklärung aufgelöst werden. Bei Stornierungen seitens des Gastes im Zeitraum von 2 Monaten vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgende Stornogebühren verpflichtet:

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  • Stornierungen mehr als 2 Monate vor Urlaubsantritt - keine Stornokosten.

  • 2 Monate bis 1 Monat vor Urlaubsantritt 40 % des Buchungswertes

  • 1 Monat bis 1 Woche vor Urlaubsantritt 70% des Buchungswertes

  • In der letzten Woche vor Urlaubsantritt oder bei vorzeitiger Abreise 90% des Buchungswertes

  • Wir haften nicht für Krankheit, Unfall, Wetter und Sonstiges

  • Die Stornierung muss durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen und spätestens innerhalb der obgenannten Zeiträume vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste in den Händen des Beherbergers sein.

  • Bei Nichtübernahme der gebuchten Wohnung für den vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung ist der Gast zur Entrichtung von 90 % des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.

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2. Regelung im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes
Im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes/der Gäste ist dieser/sind diese zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und zur Bezahlung von 90% des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen, aber nicht in Anspruch genommenen gebuchten Tage verpflichtet.

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